Dortmund: 0231 - 52 95 31
Schwerte: 02304 - 91 01 888
Bild: Viacheslav Iakobchuk / Fotolia.
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist verpflichtend für die pflegebedürftigen Menschen, die anstatt der pflegerischen Dienstleistungen nur das sogenannte Pflegegeld in Anspruch nehmen. "Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt." (Zitat § 37 SGB XI)
Um eine kompetente Pflege durch Angehörige zu gewährleisten und möglichen Vernachlässigung der Pflegebedürftigen entgegen zu wirken, ist jede Pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad 2-3 verpflichtet halbjährlich einen Beratungseinsatz nach Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 4-5 ist eine vierteljährliche Inanspruchnahme verpflichtend.
Besitzen Sie bzw. die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 1 oder keinen Pflegegrad, so besteht keine Verpflichtung zu dem Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI. Sie können diesen jedoch freiwillig einmal halbjährlich beanspruchen.
Die Vergütung des Beratungseinsatzes nach §37 Abs. 3 SGB XI übernehmen in jedem Fall die Pflegekassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbst ums Beauftragen z.B. eines Pflegedienstes und die Termineinhaltung kümmern müssen. Es ist daher empfehlenswert, denselben Pflegedienst in dem verpflichtenden Turnus zu beauftragen. So versäumen Sie keine vorgeschriebene Inanspruchnahme.
Im Falle einer Versäumnis kann das Pflegegeld gekürzt, bei wiederholter Nichtinanspruchnahme sogar gestrichen werden.
Den Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI sollten Sie unbedingt als eine Hilfestellung für Sie als Pflegedürftiger bzw. als Pflegender verstehen. Unsere ausgebildeten Pflegekräfte beraten Sie in Bezug auf pflegerische Aufgaben und verschaffen Ihnen mehr Sicherheit. Diese Maßnahme ist nicht allein dafür da, um Sie zu kontrollieren und ihre Pflegeleistung zu hinterfragen. Vielmehr geht es darum, Sie in dem was Sie tun zu unterstützen, Ihnen notwendiges Wissen weiterzugeben und Sie zu entlasten. Idealerweise haben Sie dadurch einen konstanten Ansprechpartner, der Ihnen mögliche Fragen beantwortet.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie bitte die folgenden Nummern:
0231 529531
0160 91754737
Selbstverständlich können Sie uns auch schriftlich kontaktieren. Nutzen Sie bitte dafür unser Kontaktformular
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie bitte die folgenden Nummern, um Kontakt mit uns aufzunehmen:
0231 529531
0160 91754737
Selbstverständlich können Sie uns auch schriftlich kontaktieren. Nutzen Sie bitte dafür unser Kontaktformular
Kaiserstraße 61
44135 Dortmund
Tel.: 0231 - 52 95 31
Mobil: 0160 - 917 54 737
Fax: 0231 - 2 06 55 98
E-Mail: info@pflegedienst-christiana.de
Im Bohlgarten 10
58239 Schwerte
Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Bitte akzeptieren Sie dies, um alle Funktionen der Website vollständig nutzen zu können. Mehr Infos
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.