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Wohnumfeldverbesserung sind alle Maßnahmen, die die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person ermöglichen bzw. deutlich erleichtern. Maßnahmen, die ein weitestgehend selbstständiges Leben möglich machen und einen Umzug des Pflegebedürftigen in eine Pflegeeinrichtung verhindern, gehören ebenfalls zur Wohnumfeldverbesserung.
Diese Maßnahmen werden von den Pflegekassen bezuschusst. Eine pflegebedürftige Person kann maximal 4.000 Euro als Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfelds erhalten. Die genaue Höhe des Zuschusses liegt im Ermessen der Pflegekasse und wird im Einzelfall in Abhängigkeit vom Umfang der notwendigen Verbesserungsmaßnahmen bestimmt.
Leben in einem Haushalt mehrere Pflegebedürftigen beträgt die Leistung der Wohnumfeltverbesserung maximal 16.000 Euro und wird gleichmäßig auf alle Personen verteilt.
Zu den bezuschussten Maßnahmen gehören z.B. das Anbauen von Treppenliften, Verbreitern der Türen, behindertengerechte Gestaltung der sanitären Anlagen usw. Nicht unterstützt werden dagegen Maßnahmen wie z.B. Schönheitsreparaturen, allgemeine Modernisierungsarbeiten oder Beseitigen von Wasserschäden.
Anspruch auf Wohnumfeldverbesserung hat jede pflegebedürftige Person, die zuhause gepflegt wird und über einen Pflegegrad verfügt. Die Leistungen werden nur dann genehmigt, wenn die Verbesserungsmaßnahmen zu einer Erleichterung der häuslichen Pflege führen bzw. diese erst ermöglichen. Unterstützen die Verbesserungsmaßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, sodass die Hilfe einer Pflegeperson nicht notwendig bzw. in einem geringeren Umfang notwendig ist, werden sie ebenfalls bezuschusst.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung vor dem Durchführen der Maßnahmen stellen müssen. Fügen Sie dem Antrag am besten die Angebote der zu beauftragenden Firmen und jegliche Nachweise für die Notwendigkeit der Maßnahmen hinzu.
Die Abrechnung der Verbesserungsmaßnahmen erfolgt mit Ihnen und zwar nach dem Durchführen der Maßnahmen.
Sollten Sie sich für die häusliche Betreuung der pflegebedürftigen Person entscheiden können wir Ihnen gerne mit folgenden Dienstleistungen helfen:
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie bitte die folgenden Nummern:
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