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Bei der Kurzzeitpflege handelt es um Pflegeleistungen, die kurzfristig eine vollstationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person in einem Krankenhaus oder einer geeigneten Pflegeeinrichtungen implizieren. Dies ist zugleich der wesentliche Unterschied zur Verhinderungspflege. Bei der Kurzzeitpflege ist die Pflege zuhause nicht weiter möglich. Die Kurzzeitpflege kann für insgesamt vier bis acht Wochen beansprucht werden.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege setzen sich in der Regel wie folgt zusammen: 1. Unterbringung und Verpflegung, 2. Investitionskosten und 3. Pflegekosten. Von den Pflegekassen werden allein die Pflegekosten mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1.612 Euro. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt. Ab Pflegegrad 2 bekommt die pflegebedürftige Person zusätzlich den vollen Umfang des nicht genutzten Budgets aus der Verhinderungspflege. Dies stockt den Regelbetrag der Kurzzeitpflege unter Umständen deutlich auf. Eine Kombination aus verschiedenen Pflegeleistungen ist daher immer sinnvoll.
Die Pflegekassen bezuschussen weder die Investitionskosten noch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der Kurzzeitpflege. Allerdings bekommen Pflegebedürftigen aller Pflegegrade ab dem 01.2017 einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro. Dieser kann für die Unterbringungskosten bei teilstationären oder vollstationären Pflege oder für Leistungen des ambulanten Pflegedienstes (Pflegegrade 2-5) verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Pflegeld während der Kurzzeitpflege zwar für maximal acht Wochen weiter gezahlt wird, allerdings nur noch in halber Höhe.
Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad von 2 bis 5, deren Pflege zuhause kurzfristig nicht bzw. nicht mehr möglich ist.
Pflegebedürftigen ohne einen Pflegegrad, die plötzlich durch eine Krankheit oder eine Unfall teilstationär, vollstationär bzw. in einer ambulanten Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege.
Sollten Sie sich für die häusliche Betreuung der pflegebedürftigen Person entscheiden können wir Ihnen gerne mit folgenden Dienstleistungen helfen:
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