Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege erhält die pflegebedürftige Person, wenn Sie als pflegende Person verhindert sind. Gründe dafür können sowohl die eigene Erkrankung als auch Urlaub oder eine kleine Auszeit sein. Sie brauchen sich nicht zu schämen, wenn Sie eine kleine oder auch eine größere Pause nötig haben. Das Pflegen eines pflegebedürftigen Menschen kann sowohl körperlich als auch seelisch sehr kräftezerrend sein. Durch die Verhinderungspflege haben Sie die Möglichkeit für insgesamt sechs Wochen im Jahr die Verantwortung für die Pflege Ihres Angehörigen abzugeben, um sich um Ihre eigene Gesundheit zu kümmern.

Die Verhinderungspflege kann über einige Wochen am Stück oder Stundenweise beansprucht werden, ist jedoch auf jährliche 1.612 Euro begrenzt. Als Ihre Vertretung können andere Familienmitglieder oder ein Pflegedienst wie wir beauftragt werden. Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, die Verhinderungspflege für die kurzfristige Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim möglich.

Durch ein Kombinieren von z.B. Kurzeitpflege und Verhinderungspflege können bei Nichtnutzen der einen in vollem Umfang zusätzliche Mittel für die andere geschaffen werden. Wird z.B. die Kurzzeitpflege in einem Jahr nur in zwei von vier möglichen Wochen genutzt, können die übrigbleibenden Mittel für die Leistungen der Versicherungspflege genutzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Die von Ihnen gepflegte Person muss einen Pflegegrad 2-5 haben. Darüber hinaus muss diese Person seit bereits mehr als 6 Monaten von Ihnen gepflegt worden sein.

Die Verhinderungspflege kann rückwirkend gemacht werden. Es ist also nicht notwendig einen Antrag vor der Inanspruchnahme zu stellen. Sie müssen jedoch Nachweise für die von einer anderen Pflegeperson bzw. dem Pflegedienst erbrachten Pflegeleistungen vorlegen können.

Falls die Pflegebedürftige Person ein Pflegegeld erhält, ist dieses von der Verhinderungspflege nicht betroffen.

Wie helfen wir Ihnen?

Als Ihre Pflegevertretung übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege folgende Aufgaben:

  • Persönliche Beratung
  • Hilfe beim Ausfüllen der notwendigen Formulare
  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Einkaufen, Kochen, Durchführen und Kontrolle von Nahrungsaufnahme
  • Putzen, Waschen, Aufräumen

Bitte beachten Sie, dass die Aufgaben der medizinischen Pflege nicht Bestandteil der Verhinderungspflege sind. Sie werden daher als Leistungen der Krankenpflege über die Krankenkasse abgerechnet. Die Pflegeleistungen können aber auch gerne von unseren Pflegekräften erbracht werden. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

Dortmund

Kaiserstraße 61

44135 Dortmund

Tel.: 0231 - 52 95 31

Mobil: 0160 - 917 54 737

Fax: 0231 - 2 06 55 98

E-Mail: info@pflegedienst-christiana.de

Zweigstelle Schwerte

Im Bohlgarten 10

58239 Schwerte

Tel.: 02304 - 91 01 888

Fax: 02304 - 91 01 887

E-Mail: schwerte@pflegedienst-christiana.de

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